Kundenzentrum
- Wo erhalte ich den Katasterwert einer Liegenschaft?
- Wo erhalte ich Zonenauskünfte einer Liegenschaft?
- Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?
- Brauche ich einen Grundbuchauszug mit oder ohne Pfandrechte?
- Wo können die gesetzlichen Linien (Baulinien etc.) eingesehen werden?
- Wie veranlasse ich eine Grenzänderung?
- Was ist ein Servitut? (=Dienstbarkeit)
1. Wo erhalte ich den Katasterwert einer Liegenschaft? Auskünfte über den Katasterwert für Grundstücke im Kanton Basel-Stadt sind bei der Steuerverwaltung erhältlich. top
2. Wo erhalte ich Zonenauskünfte einer Liegenschaft? Auskünfte in Form eines Parzellenplans mit eingezeichneten Zonen sind beim Grundbuch- und Vermessungsamt erhältlich. Weitere Informationen zu den Zonen sind beim Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Planung, an der Rittergasse 4 einzuholen. top
3. Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug? Die Institution, welche von Ihnen einen Grundbuchauszug verlangt, kann Ihnen angeben, ob dieser beglaubigt sein muss oder auch unbeglaubigt genügt. top
4. Brauche ich einen Grundbuchauszug mit oder ohne Pfandrechte? Die Institution, welche von Ihnen einen Grundbuchauszug verlangt, kann Ihnen angeben, ob dieser die Pfandrechte beinhalten muss oder nicht. Der Bezug eines Grundbuchauszugs mit Pfandrechten kann nur durch den Eigentümer selbst, dessen Ehepartner, einen eingetragenen Grundpfandgläubiger sowie Personen mit Vollmacht des Eigentümers erfolgen. top
5. Wo können die gesetzlichen Linien (Baulinien etc.) eingesehen werden? Verbindliche Auskunft über die Gesetzlichen Linien (Baulinie, Strassenlinie, Fussweglinie, Waldlinie) gibt der Plan für das Grundbuch. Dieser kann beim Grundbuch- und Vermessungsamt zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese Linien sind auch auf dem Online-Parzellenplan ersichtlich, allerdings nicht überall eindeutig interpretierbar. top
6. Wie veranlasse ich eine Grenzänderung? Wenn sich die betreffenden Grundeigentümer auf eine neue Grenzziehung geeinigt haben, können die Eigentümer oder eine mit diesem Geschäft beauftragte Fachperson beim Grundbuch- und Vermessungsamt eine Grenzmutation bestellen. Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, vorgängig beim Bauinspektorat des Baudepartements die neue Grenzziehung auf Konformität mit dem Bau- und Planungsgesetz abzuklären. top
7. Was ist ein Servitut? (=Dienstbarkeit) Ein Servitut ist ein Recht an einem Grundstück und beschreibt ein Dulden oder Unterlassen einer Nutzung daran. Beispiele von Servituten: Wegrecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Näherbaurecht top
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