Bau- und Verkehrsdepartement
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Liegenschaftsbewertung 

  1. Richtwertangabe
  2. Unterschied Bodenbewertungsstelle und Bewertungskommission?
  3. Wieviel kostet ein Verkehrswertgutachten der Bewertungskommission?
  4. Wie hoch ist der Katasterwert meiner Liegenschaft?
  5. Mein Steuerwert ist zu hoch
  6. Wer ist für die Mehrwertabgabe zuständig
  7. Wie gross ist das Bebauungspotential meiner Parzelle?

 


1. Richtwertangabe

Was ist eine Richtwertangabe?
Die Richtwertangabe ist ein absoluter Bodenwert, der für eine bestimmte Bauzone und ein bestimmtes Quartier gilt. Die Ermittlung des Richtwertes erfolgt auf Grund einer Auswertung der Transaktionspreise, wobei jedes angefragte Grundstück individuell geprüft wird. Die Antwort erfolgt schriftlich.

Wieviel kostet eine Richtwertangabe? 
Fr. 30.--
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2. Unterschied Bodenbewertungsstelle und Bewertungskommission?

Die Bodenbewertungsstelle ermittelt und erteilt Richtwerte über Bodenpreise im Kanton Basel-Stadt, berät Verwaltung und Behörden in Liegenschafts- und schätzungstechnischen Fragen und führt die Bodenpreissammlung des Kantons Basel-Stadt. Die Bewertungskommission erstellt Verkehrswertgutachten im Honorarauftrag an Dritte. Sie besteht z.Zt. aus 7 Mitgliedern und wird alle 4 Jahre vom Regierungsrat gewählt.
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3. Wieviel kostet ein Verkehrswertgutachten der Bewertungskommission?

Das Honorar ist abhängig vom geschätzten Verkehrswert. Beträgt der Verkehrswert ca. 1 Mio. Franken, so beträgt das Honorar ca. Fr. 1'800.--. Für jede weitere Million Franken beträgt das Honorar 1 Promille.
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4. Wie hoch ist der Katasterwert meiner Liegenschaft?

Der Katasterwert ist gleich dem Steuerwert. Dieser wird im Kanton Basel-Stadt durch die Steuerverwaltung festgelegt.
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5. Mein Steuerwert ist zu hoch

Einspracheverfahren sind an die Steuerverwaltung zu richten. Die Bodenbewertungsstelle erteilt keine Auskünfte.
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6. Wer ist für die Mehrwertabgabe zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich das Baudepartement. Anlaufstelle ist das Bauinspektorat oder der Rechtsdienst des Baudepartementes.
Die Bodenbewertungsstelle nimmt die Berechnung der Mehrwertabgabe vor.
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7. Wie gross ist das Bebauungspotential meiner Parzelle?

Zuständig ist das Bauinspektorat.
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