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Amtliche Vermessung 

  1. Wozu werden Parzellengrenzen vermarkt?
  2. Wie kann ich die Vermarkung einer Parzelle finden?
  3. Was muss man tun, wenn bei Bauarbeiten ein Vermessungszeichen beschädigt wird oder entfernt werden muss?
  4. Warum werden Gebäude nach der Fertigstellung noch eingemessen?
  5. Wo sind die Gebühren für Vermessungsarbeiten zu finden?

Bauabsteckungen

  1. Welches ist der Unterschied zwischen einer Höhenkote und einer Höhenangabe?
  2. Was ist ein Schnurgerüst?
  3. Was muss dem Grundbuch- und Vermessungsamt an Grundlagen für eine Absteckung eines Bauprojektes zugestellt werden?

 

Amtliche Vermessung


1. Wozu werden Parzellengrenzen vermarkt?

Die Vermarkung der Eckpunkte von Parzellengrenzen dient der Sichtbarmachung der Grenzen im Gelände. Dies ermöglicht den jeweiligen Eigentümern, die Ausdehnung ihres Grundstückes erkennen zu können.
Die Vermarkung ist in der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) des Bundes und in der Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) des Kantons Basel-Stadt geregelt.
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2. Wie kann ich die Vermarkung einer Parzelle finden?

Sind die Grenzzeichen (Granitsteine oder Metallbolzen) nicht auf Anhieb auffindbar können sie mittels Suchmassen (z.B. aus einem Situationsplan) mit Hilfe eines Doppelmeters gesucht werden. Grenzsteine liegen häufig ca. 10 - 20 cm unter Boden, sind aber meist vorhanden.
Auf Wunsch und gegen Bezahlung kann das Grundbuch- und Vermessungsamt die Grenzzeichen suchen, freilegen oder nötigenfalls neu abstecken.
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3. Was muss man tun, wenn bei Bauarbeiten ein Vermessungszeichen beschädigt wird oder entfernt werden muss?

Beschädigte Vermessungszeichen oder solche, die entfernt werden müssen, sind dem Grundbuch- und Vermessungsamt zu melden. Sie werden durch das Grundbuch- und Vermessungsamt in der Regel abgeholt und sobald wie möglich wieder rekonstruiert. Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
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4. Warum werden Gebäude nach der Fertigstellung noch eingemessen?

Gebäude gehören zum Grunddatensatz (Bodenbedeckung) der amtlichen Vermessung und unterliegen somit der Nachführungspflicht.
Änderungen, die eine örtliche Aufnahme erfordern, wie z.B. die Erstellung von Neu- und Umbauten oder der Abbruch von Gebäuden sind dem Grundbuch- und Vermessungsamt zur Aktualisierung der Daten der amtlichen Vermessung zu melden.
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5. Wo sind die Gebühren für Vermessungsarbeiten zu finden?

Die Gebühren für Vermessungsarbeiten können in der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch nachgeschlagen werden (siehe Gesetzessammlung Basel-Stadt).
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Bauabsteckungen


1. Welches ist der Unterschied zwischen einer Höhenkote und einer Höhenangabe?

Eine Höhenkote ist die Bestimmung der Meereshöhe eines bestimmten Objektes vor Ort (z. B. oberste Treppenstufe der Eingangstreppe, Fertigboden Erdgeschoss oder Trottoirhöhe).
Bei der Höhenangabe wird eine vorgegebene Meereshöhe vor Ort mit einem horizontalen Strich markiert und angeschrieben. In der Regel wird ein runder Wert, also z.B. 267.00 Meter über Meer an einem senkrecht stehenden Objekt (Mauer, Kandelaber) angezeichnet.

 
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2. Was ist ein Schnurgerüst? 

Ein Schnurgerüst besteht in der Regel aus einem horizontalen Holzbrett, welches auf beiden Seiten an zwei senkrecht stehenden Kanthölzern befestigt ist. Das Holzbrett wird idealerweise ca. 1.00 bis 1.50 über Boden angebracht. Auf diesem Holzbrett werden Baufluchten, Grenzen oder Achsen markiert. An beiden Enden der abzusteckenden Linien steht ein solches Schnurgerüst, damit zwischen den beiden Markierungen eine Schnur  bzw. ein Draht gespannt werden kann. Damit ist gewährleistet, dass die neuen Mauern an der richtigen Stelle erstellt werden.

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3. Was muss dem Grundbuch- und Vermessungsamt an Grundlagen für eine Absteckung eines Bauprojektes zugestellt werden?

Als Grundlage für eine Absteckung wird in der Regel ein Situationsplan und je ein UG- und EG-Plan benötigt. Es ist darauf zu achten, dass die abzusteckenden Linien eindeutig (auf Parzellengrenzen) vermasst sind. Die Pläne können auch digital geliefert werden. Das der Baubewilligung beiliegende Auftragsformular ans Grundbuch- und Vermessungsamt muss ebenfalls eingereicht werden.
Das Grundbuch- und Vermessungsamt ist darum bemüht, bestellte Feldarbeiten innerhalb von drei Arbeitstagen auszuführen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Grundlagedaten rechtzeitig und ohne Mängel dem Grundbuch- und Vermessungsamt zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Bestellung erleichtert die Planung und den Arbeitsablauf.
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