Bau- und Verkehrsdepartement
Home Über uns Produkte, Dienstleistungen Bestellformulare Index A-Z FAQ Links Aktuell
Bäuerliches Bodenrecht
Produktekatalog   
Grundbuch   
Schiffsregister   
Vermessungspläne   
Stadtpläne   
Luftbilder - Orthofotos   
Historische Pläne   
3D-Stadtmodelle   
Hoheitsgrenzen   
Bau- und Ingenieurvermessung   
Grenzänderungen   
Bäuerliches Bodenrecht   
Liegenschaftsbewertung   

Erwerb, Verpfändung und Teilung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken unterstehen häufig dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Vor allfälligen Rechtsgeschäften mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken ist eine Auskunft einzuholen, ob eine Bewilligung nach BGBB benötigt wird.

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) bezweckt:

  • das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern;
  • Die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich diejenige des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu stärken;
  • Übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.
Das Gesetz enthält Bestimmungen über:
  • den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken;
  • die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken;
  • die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.
Siehe auch:
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991; Verordnung vom 4. Oktober 1993;

Kantonale Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht vom 14. Dezember 1993 (vgl. Gesetzessammlung Kanton Basel-Stadt).