| Das Grundbuch- und Vermessungsamt Basel Stadt gibt im Auftrag des Bauinspektorates bei allen Bauvorhaben, die eine oder mehrere hoheitliche Linien (Parzellengrenzen, Bau- und Strassenlinien, Servitute, Grenzabstände etc.) berühren, die zulässigen Baufluchten an. Diese Absteckungen müssen durch das Grundbuch- und Vermessungsamt durchgeführt werden.
Daneben führt das Grundbuch- und Vermessungsamt im freien Wettbewerb auch weitere Vermessungsaufgaben durch. |