| Das Grundbuch ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt, darüber Auskunft zu erhalten, wer als Eigentümer/Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen ist (Eigentümerauskunft). Eine weitergehende Auskunft ( z.B. Grundbuchauszug über sämtliche Eintragungen der Parzelle im Grundbuch) wird zum Schutz der Grundeigentümerschaft nur erteilt, wenn der Gesuchsteller/die Gesuchsstellerin ein berechtigtes (rechtlich schutzwürdiges) Interesse geltend macht.
Für die schriftliche Bestellung von Auszügen aus dem Grundbuch kann entweder ein Bestellformular im pdf-Format heruntergeladen oder direkt eine online-Bestellung aufgeben werden. Bei Fragen oder telefonischer Bestellung gibt das Kundenzentrum Auskunft.
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