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Das Schiffsregister des Kantons Basel-Stadt





Rheinschiffe im Hafen

Das Schiffsregister des Kantons Basel-Stadt ist ein kantonales Register, welches ausschliesslich Rheinschiffe aufnimmt. Es stützt sich auf das Bundesgesetz über das Schiffsregister vom 28. September 1923, welches letztmals per 15. Juli 1986 revidiert wurde.

Das Register wird nach dem Muster des eidgenössischen Grundbuches geführt und enthält ein Hauptbuch, ein Tagebuch und ein Eigentümerverzeichnis. Ferner existiert ein Namenverzeichnis der im Schiffsregister aufgenommenen Schiffe. Noch heute werden die Belege nach dem Faszikelsystem abgelegt und das Hauptbuch wird handschriftlich in Buchform geführt. Das Schiffsregister ist, wie das Grundbuch, öffentlich. D.h. wer ein Interesse glaubhaft macht, erhält Einsicht in das Hauptbuch und allenfalls in die Registerbelege.

Von ihrer Natur her sind die Schiffe keine Grundstücke, das Gesetz behandelt sie jedoch als solche, solange sie im Register eingetragen sind. Um Eigentum an einem Schiff zu erlangen, welches im Schiffsregister eingetragen ist, bedarf es der Eintragung im Register. Ebenso steht es der Eigentümerschaft frei, ihr Schiff zu „hypothezieren“, d.h. mit Pfandrechten zu belasten, gleich wie ein im Grundbuch eingetragenes Grundstück.

Der Eigentümer eines im Schiffsregister Basel-Stadt eingetragenen Schiffes muss - nebst weiteren Voraussetzungen - seinen Wohnsitz resp. Sitz in der Schweiz haben, darf das Schiff nur auf dem Rhein (nebenbei auch auf dessen eigentlichen Seitenkanälen und Nebenflüssen) einsetzen, und muss, wenn er das Schiff zur gewerbsmässigen Beförderung von Gütern oder Personen verwendet, das Schiff von der Schweiz aus betreiben und eine entspr. Infrastruktur besitzen.

Das Schiffsregistergesetz kennt eine obligatorische Aufnahme für gewerbsmässig befördernde Schiffe ab 20 t Tragfähigkeit oder 10 m3 Wasserverdrängung. Andere Schiffe mit mindestens 10 t Tragfähigkeit oder
5 m3 Wasserverdrängung können fakultativ registriert werden. Dies sind meistens Vergnügungsschiffe. Alle Registerbelege können in einfacher Schriftlichkeit eingereicht werden. Besondere Formvorschriften bestehen nicht. Meist sprechen die Reeder und die Banken persönlich beim Schiffsregisteramt vor; Notare sind in den wenigsten Fällen beteiligt. Dem Schiffsregisteramt obliegt daher - mehr als dem Grundbuch- und Vermessungsamt - eine gewisse Beratungspflicht. Ferner müssen häufig Arbeitsabläufe mit dem Eigentümer und den Banken sowie anderen beteiligten Ämtern (z.B. Schweizerische Rheinhäfen) koordiniert werden.

In der ganzen Schweiz existieren verschiedene Schiffsregister, welche je nach dem befahrenen Gewässer zuständig sind und von den ansässigen Grundbuchämtern geführt werden. Für den Rhein sind die Schiffsregister (und zugleich Grundbuchämter) in Basel, Liestal und Rheinfelden gleichermassen zuständig. Das Schiffsregister des Kantons Basel-Stadt ist jedoch seit jeher primus inter pares, sind doch ausser dem Feuerlöschboot BL und ein paar wenigen Yachten die meisten Schiffe, derzeit 241 (Stand Ende 2002), in Basel registriert. Von diesen sind jedoch nicht einmal mehr die Hälfte gewerbsmässig befördernde Schiffe.

Im Vergleich zur internationalen Rheinflotte steht die Schweiz eher bescheiden da. Gemäss der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) standen per Ende 2002 der bescheidenen Zahl von dort registrierten 117 schweizerischen Schiffen (inland navigation fleet), 2070 belgische, 2373 französische, 4156 deutsche, und sogar 9106 niederländische Schiffe gegenüber. Einzig Luxemburg mit 75 IVR-registrierten Schiffen lag rangmässig noch hinter der Schweiz.

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