Bau- und Verkehrsdepartement
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Punkte der amtlichen Vermessung (Lagefixpunkte, Höhenfixpunkte, Grenzpunkte, Detailpunkte) können als Koordinatenliste und als Datei bezogen werden.

Lagefixpunkte (LFP)

Die Lagefixpunkte bilden den Ausgangspunkt aller Vermessungsarbeiten. Damit sie jederzeit zugänglich sind, sind sie in der Regel in der Allmend angelegt. Es existieren unterschiedliche Vermarkungstypen:

Ring                                   Stein                                  Schacht (Kappe)               Bolzen  

Die Lagefixpunkte werden ohne Meereshöhe geführt. Höhenvermessungen basieren auf dem separat geführten Höhenfixpunktnetz.

Die Koordinaten der Lagefixpunkte werden in Listenform abgegeben

 



Höhenfixpunkte
(HFP)



Bolzen horizontal                Bolzen vertikal
Die Höhenfixpunkte bilden die Grundlage für Höhenvermessungen. Sie werden mit horizontalen oder vertikalen Bolzen vermarkt. Die Höhe ist am höchsten Punkt des Bolzens, dem Lattenaufstellpunkt definiert.


Die Höhenfixpunkte werden nur paarweise abgegeben, damit eine Höhenkontrolle ermöglicht wird. Die Abgabe erfolgt als Auszug aus dem Höhenregister mit Situationsplan.



Grenzpunkte

Grenzpunkte definieren die Parzellengrenze zwischen Grundstücken.
In der Regel werden die Grenzpunkte sowie die Schnittpunkte von Grenzlinien mit Gebäuden vermarkt. Die Vermarkung erfolgt mit Granitsteinen oder Messingbolzen. Grenzpunktkoordinaten können in Listenform oder als Datei bezogen werden.

Auswahl von Grenzmarkierungen