Die Nutzungspläne regeln den Gebrauch des Bodens. Die gesamte Oberfläche des Kantons Basel-Stadt darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Es gibt verschiedene Arten von Nutzungsplänen, die jeweils eine bestimmte Art der Nutzung regeln. In den Zonenplänen wird festgelegt, wo gebaut werden soll (Bauzonen) und wo nicht (Grünzone) oder welche Gebiete zum Beispiel der Landwirtschaft vorbehalten sind. Übergeordnete Zonen definieren, welche Gebiete aus welchen Gründen schützenswert sind (Stadt- und Dorfbild-Schutzzone, Grundwasserschutzzone). Andere Nutzungspläne informieren über die zulässigen Immissionen (Lärmempfindlichkeitsstufenplan) oder die Verteilung der Nutzung in den Gebäuden (Wohnanteilsplan).
Die Zonenpläne werden durch das Hochbau- und Planungsamt, bzw. das Amt für Umelt und Energie (Grundwasserschutzzonen) festgelegt. Das Grundbuch- und Vermessungsamt hält die Daten nur vor und ist für deren Weitergabe besorgt.
Bauzonen
Die Bauzonen geben parzellengenau Auskunft über die zulässige Bebauung der entsprechenden Gebiete. So ist in der Zone 3 eine maximal dreistöckige Bebauung erlaubt. Zusätzlich umfasst der Zonenplan auch die verschiedenen Schutz- und Schonzonen, die Zonen für öffentliche Anlagen, für die Eisenbahn, für Landwirtschaft und Wald sowie diejenigen Gebiete, die keiner dieser Zonen zugewiesen sind.
Planungszonen
Planungszonen umfassen jene Gebiete, die im Rahmen eines grösseren Projektes nach einheitlichen Vorgaben bebaut werden sollen. Um eine einheitliche Planung sicherzustellen, werden in diesem Gebiet keine individuellen Baubewilligungen erteilt. Im Zonenplan wird der Perimeter des Projektgebietes angegeben. Eine Planungszone kann für längstens fünf Jahre verhängt werden.
Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP)
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan gibt an, in welchen Gebieten wie viel Lärm toleriert werden soll. So sind Gebiete, die zum Wohnen vorgesehen sind, in einer höheren Lärmempfindlichkeitsstufe eingeteilt als zum Beispiel Industrie- und Gewerbezonen.
Wohnanteilplan
Der Wohnanteilplan legt für die Quartiere fest, wie viel Nutzung fürs Wohnen bestimmt sein soll.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
Neben dem Bau- und Planungs-esetz gibt es im Kanton Basel-Stadt eine grössere Anzahl von Erlassen, die in begrenzten Gebieten bes-sere Bebauungen gewähreisten als die baurechtliche Grundordnung oder die Koordination der Nutzung-splanung erleichtern. Diese sogenannten speziellen Bauvorschriften bzw. (seit 1. Januar 2001) Bebauungspläne stehen oft in einem sachlichen Zusammenhang mit Zonenänderungen sowie Bau- und Strassenlinienregelungen für das betreffende Gebiet.
Grundwasserschutzzonen
Die Grundwasserschutzzonen umfassen jene Gebiete, in denen zum Schutz des Wassers gewisse Nutzungen eingeschränkt sind.