Bau- und Verkehrsdepartement
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Fixpunkte und Hoheitsgrenzen
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Fixpunkte



Lagefixpunkt                     Höhenfixpunkt
Fixpunkte sind Anschlusspunkte der amtlichen Vermessung, die durch Messungen und Ausgleichungs- verfahren im Bezugssystem der schweizerischen Landesvermessung bestimmt und im Feld durch Fixpunkt- zeichen dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sind. Es wird zwischen Lagefixpunkten (LFP) und Höhenfixpunkten (HFP) unterschieden. Fixpunkte sind von zentraler Bedeutung, sie haben für die Nachführung aller Vermessungsarbeiten jederzeit zur Verfügung zu stehen, eine langfristige Sicherstellung ist zwingend notwendig. Punktinformationen


Hoheitsgrenzen



Landesgrenzstein Nr. 52, Riehen
Das Grundbuch- und Vermessungs- amt ist für den Unterhalt der Hoheitsgrenzen (Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen) und deren Markierung zuständig.
Hoheitsgrenzen