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Neue Liegenschaftsgrenzen oder deren Änderungen können im Grundbuch nur aufgrund eines Mutationsplanes der amtlichen Vermessung eingetragen werden. Zur besseren Lagebeschreibung werden geometrisch begrenzbare Servitute in Servitutplänen dargestellt. Die Mutations- und Servitutpläne werden auf Antrag des Grundeigentümers erstellt.
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