Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht (Eigentum, Pfandrechte und Dienstbarkeiten) an einem Grundstück entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden. Im Kanton Basel-Stadt (inkl. der Gemeinden Riehen und Bettingen) wird das Grundbuch durch eine Abteilung des Grundbuch- und Vermessungsamtes geführt. Zu ihrer Aufgabe gehört im Wesentlichen die Entgegennahme der Grundbuchanmeldungen und Nachführung der Grundbuchdaten. Für die öffentliche Beurkundung der Rechtsgeschäfte sind die in Basel-Stadt zugelassenen Notarinnen und Notare zuständig.