Basel-Stadt
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Fixpunkte



Lagefixpunkt                    Höhenfixpunkt
Fixpunkte sind Anschlusspunkte der amtlichen Vermessung, die durch Messungen und Ausgleichungs- verfahren im Bezugssystem der schweizerischen Landesvermessung bestimmt und im Feld durch Fixpunkt- zeichen dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sind. Es wird zwischen Lagefixpunkten (LFP) und Höhenfixpunkten (HFP) unterschieden. Fixpunkte sind von zentraler Bedeutung, sie haben für die Nachführung aller Vermessungsarbeiten jederzeit zur Verfügung zu stehen, eine langfristige Sicherstellung ist zwingend notwendig. Punktinformationen


Hoheitsgrenzen



Landesgrenzstein Nr. 52, Riehen
Das Grundbuch- und Vermessungs- amt ist für den Unterhalt der Hoheitsgrenzen (Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen) und deren Markierung zuständig.
Hoheitsgrenzen


Leitungskataster



Leitungseinmessung
Der Leitungskataster ist eine Dokumentation sämtlicher in der Allmend (öffentliche Strassen, Plätze und Gewässer) liegenden unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Die Führung des Leitungskatasters ist gesetzlich geregelt.

Die Datengrundlage des Leitungskatasters dient der räumlichen Koordination bei Planung, Bau und Unterhalt der unterirdischen und oberirdischen Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur.
Die Daten des Leitungskatasters werden permanent nachgeführt und tagesaktuell angeboten. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht zur Einmessung neuer Leitungen bei offenem Graben.

 


Stadtplangrundlagen



Off. Stadtplan 1:12500


Orthofoto
Die 'Stadtplangrundlagen' bewirtschaften die Basisdaten des Offiziellen Stadtplans von Basel und Umgebung sowie der Stadt- und Ortspläne der trinationalen Agglomeration Basel (TAB). Die besagten Produkte werden periodisch neu aufgelegt.
Aus vorliegenden Grundlagedaten wird eine Vielzahl von Folgeprodukten für Verwaltung, Wirtschaft, Gewerbe und private Kundschaft abgeleitet.
Die periodisch neu erstellten Luftbilder und die daraus abgeleiteten Orthofotos stellen eine wichtige Datenquelle für die Nachführung der genannten Basisdaten und des digitalen Terrainmodells dar. Die Reproduktion von amtlichen Plan- und Kartenwerke ist bewilligungspflichtig. Reprobewilligungen


Liegenschaftsbewertung



Schatzungsobjekt Liegenschaft
Die Bodenbewertungsstelle erfasst alle auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt getätigten Käufe von Grundstücken und wertet diese aus. Jedermann, der ein Interesse glaubhaft machen kann, erhält in geeigneter Weise Auskunft über das Ergebnis der Preisauswertung. Richtwertangaben

Die vom Regierungsrat gewählte Bewertungskommission wird für die amtliche Ermittlung des Verkehrs-wertes von Grundstücken herangezogen. Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes (z.B. Liegenschaft) kann jeder Grundeigentümer verlangen und mit dessen Zustimmung auch weitere Interessenten. Liegenschaftsbewertung

Nomenklatur

 



   Bild 1

Im Jahre 1947 wurde die Nomenklaturkommission geschaffen. Sie amtet als ständige Kommission des Justizdepartements. Sie legt die Flurnamen im Kanton Basel-Stadt fest und schlägt dem Vorsteher des Justizdepartements neue Strassennamen vor. Die Vergabe der Strassennamen in den Landgemeinden Riehen und Bettingen liegt in der Gemeindeautonomie; Die Schreibweise wird in Absprache mit der Nomenklaturkommission festgelegt.
Für die Wahl von Strassennamen fallen historische Reminiszenzen, geographische Namen, Personennamen, Flurnamen, Sachbezeichnungen sowie freigewählte Namen in Betracht. Wichtige Kriterien sind ihre Eignung zur Orientierung im öffentlichen Raum, die Unverwechselbarkeit und ihr identitätsstifender Beitrag zur Öffentlichkeit.

siehe auch
Die Flurnamen der Gemeinde Bettingen, Helbling & Lichtenhahn Verlag AG, Basel, ISBN 3-7190-1389-8

Kontaktadresse:

Nomenklaturkommission des Kantons Basel-Stadt
Herr Walter Oswald
Münsterplatz 11
4051 Basel

Bild1: Die Basler Strassennamen, Christoph Merian Verlag, ISBN 3-85616-104-X